Pascamus - Wir füttern!

Individuelle & professionelle Tierernährungsberatung für Dich und Deinen Liebling

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Firma Pascamus Tierernährungsberatung
Stand: 27299 Langwedel, Niedersachsen, Deutschland
Leonie Sperl, Hustedter Str. 69, 27299 Langwedel, info@pascamus.de , 0160 5514000
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Pascamus Tierernährungsberatung – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) drei Wochen gebunden.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende vereinbart.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet
der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3 Die Umsatzsteuer wird nach §9 Abs. 1 UStG ("Kleinunternehmerregelung") nicht ausgewiesen.
6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen.
7. Haftung
7.1 Die Ernährungsberatung wird als Empfehlung verstanden, die Nutzung erfolgt daher auf eigene
Verantwortung. Sie stellt keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine medizinische Diagnose, Beratung und Behandlung durch einen Tierarzt. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit und richtigen Umsetzung der Vorgaben durch den Kunden ab und kann nicht garantiert werden.
8. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
9. Widerrufsbestimmungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Leonie Sperl, Hustedter Str. 69, 27299 Langwedel, mobil 01605514000 , E Mail: info@pascamus.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie müssen dazu keine vorgeschriebene Form verwenden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden, sofern das Datum ersichtlich ist.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich das selbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Möglichkeit bei Vertragsschluss auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten, sodass ich mit der Bearbeitung Ihres Auftrags sofort beginnen kann.
Sollten Sie nicht auf Ihr Widerrufsrecht verzichten, so kann ich erst nach Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen. So stelle ich sicher, dass ich keine Zeit in einer Dienstleistung stecke, die dann doch nicht mehr in Anspruch genommen werden wird. Wäre dies nicht der Fall und Sie würden nach meinem Beginn der Bearbeitung auf Ihr Widerrufsrecht bestehen, so müsste ich Ihnen jegliche bis dahin geleisteten Dienstleistungen in Rechnung stellen, also die Zeit die bis dahin in die Bearbeitung Ihres Falles geflossen ist. Um solche Probleme vorzubeugen, können Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten oder warten die 14 Tage Widerrufsfrist ab bevor ich mit meiner Arbeit beginne.
10. Sonstige Bestimmungen
Alle Texte, Fotos & Grafiken, die Bestandteil der Leistungen sind, sind Eigentum des Vertragspartners
und unterliegen dem Deutschen Urheberrecht. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere in sozialen Netzwerken, ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. Der Kunde darf den für ihn erstellten individuellen Futterplan ausschließlich zu privaten Zwecken gebrauchen. Alle Rechte vorbehalten.
Die individuell beauftragten Ernährungspläne basieren auf aktuellen Informationen ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse unter der Berücksichtigung der BARF-Prinzipien. Dabei ist zu beachten, dass mit den erstellten Ernährungsplänen bei einigen Nährstoffen die derzeit gültigen wissenschaftlichen Bedarfswerte für Hunde und Katzen gemäß National Research Council (NRC) nicht erreicht werden. Dies betrifft bei ausgewachsenen Tieren insbesondere den Zink- und Manganbedarf, bei Tieren im Wachstum zusätzlich noch den Calcium- und Phosphorbedarf. Weitere Bedarfswerte können je nach konkretem Futterplan ebenfalls betroffen sein. Ein tatsächlicher Mangel an diesen Nährstoffen kann beim Tier gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Zu beachten ist jedoch, dass die genannten Bedarfswerte eine Bioverfügbarkeit der Nährstoffe von nur 10–50 % berücksichtigen, also davon ausgegangen wird, dass 50–90 % des aufgenommenen Nährstoffs nicht vom Körper aufgenommen werden. Die Bioverfügbarkeit wird nach wissenschaftlichen Erkenntnissen u. a. durch s. g. diätische Antagonisten wie z. B. das in Getreide und Soja vorkommende Phytat gehemmt. Diese Futtermittel werden in kommerziellen Fertigfuttern in hoher Menge eingesetzt, was durch die NRC-Bedarfswerte berücksichtigt wird. Aufgrund der Tatsache, dass diese Nahrungsmittel bei BARF nur in geringen Mengen Einsatz finden, ist von einer erhöhten Bioverfügbarkeit der Nährstoffe bei einer fleischbasierten Ernährung des Tieres auszugehen. Eine höhere Bioverfügbarkeit würde zu einer Senkung der betreffenden Bedarfswerte führen. Bis dato wurden keine wissenschaftlich belegten, angepassten Bedarfswerte für gebarfte Tiere vom NRC veröffentlicht. Tierhalter, die BARF betreiben, gehen daher für gewöhnlich davon aus, dass ein Futterplan, der sich am Aufbau eines Beutetiers orientiert, trotz der Nichterfüllung einiger NRC-Bedarfswerte keine Mangelerscheinungen hervorruft. Die Anwendung der Futterpläne erfolgt aus diesem Grund auf Risiko des Kunden. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine medizinische Diagnose, Beratung und Behandlung diesbezüglich durch einen Tierarzt. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit und Umsetzung der Vorgaben durch den Kunden ab und kann nicht garantiert werden.
Trotz alldessen plane ich in jeden Plan Zusätze ein, die die NRC-Bedarfswerte nahezu perfekt decken. Auf Nachfrage stelle ich Ihnen gern die Datenblätter der Nährstoffdeckung der von mir erstellten Ration zur Verfügung. Ob Sie diese Zusätze verwenden, ist Ihnen überlassen.